Mit dem Inkrafttreten der Baustellenverordnung zum 1. Juli 1998 ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen Pflicht. Danach muss der Bauherr für ein Bauprojekt, an dessen Bau voraussichtlich mehrere Unternehmer beteiligt sind, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) schon in der Planungsphase als Sachverständigen benennen.
In der Ausführungsphase soll der SiGeKo die Umsetzung des SIGEPLANES überwachen und diesen bei Bedarf ändern bzw. ergänzen.
1.095 € zzgl. MwSt.
Teilnahme an SiGeKo-Lehrgang nach RAB 30 Anlage B oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Als SiGeKo darf tätig werden, wer die Anforderungen der RAB 30 erfüllt und nachweisen kann.
Der Teilnehmer erwirbt spezielle Koordinatorenkenntnisse gemäß RAB 30 Anlage C, wie sie für die Ausübung der Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) benötigt werden.
Die Teilnehmer
Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit, praktische Beispiele.
4 Tage
Die Teilnahmegebühren beinhalten die Kosten für die Ausbildung und die dazu gehörigen Lehrgangsunterlagen, Tagungsgetränke und Mittagsverpflegung.
Melden Sie sich ganz bequem über unser Anmeldeformular zur „Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator“ an.
Unser Team wird Sie im Anschluss zur Bestätigung Ihrer Anmeldung kontaktieren.
Bei Rückfragen können Sie uns auch telefonisch unter nachfolgender Nummer anrufen.
Adresse Niederbexbacher Straße 67, 66450 Bexbach Germany
Email anfrage@cbm-ac.de